Die Musikschule Rödermark ist ein gemeinnütziger Verein und kein Erwerbsunternehmen. Sie dient der musikalischen Erziehung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Schulordnung sichert die äußeren Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Unterrichts.
- 1. Aufgabe der Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die evtl. Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Musikschule Rödermark ist nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen (VdM) ausgerichtet und unterrichtet nach den entsprechenden Lehrplänen.
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauf folgenden Jahres.
- 2. Die Lehrer richten sich, da die Musikschule überwiegend von Schulkindern frequentiert wird, nach der Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen Rödermarks. Weiter ist der Rosenmontag sowie der Fastnachtsdienstag unterrichtsfrei.
- 3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den gesetzlichen Vertreter auf dem Anmeldeformular der Musikschule Rödermark, die zugleich als Unterrichtsvertrag gilt. Die Anmeldung wird erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Die Aufnahme in die Musikschule Rödermark ist nur zum Schuljahresanfang möglich. Die Aufnahme außerhalb eines Schuljahres ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
- 4. Die Abmeldung kann zum jeweiligen Schuljahresende (31. Oktober) erfolgen. Sie ist spätestens 2 Monate vorher schriftlich einzureichen. Eine außerterminliche Abmeldung ist unter bestimmten Bedingungen unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zum Monatsende möglich (außerordentliche Kündigung). In allen Fällen einer außerordentlichen Kündigung erfolgt eine stundengenaue Abrechnung der gegebenen Unterrichtsleistung, die eine Rück- bzw. Nachzahlung bewirken kann. Die Kurse der Musikalischen Früherziehung, der Karusselle und des O-Modells (2 bzw. 1 Jahre Dauer) laufen automatisch aus. Die ersten zwei Monate gelten in allen Fächern als kostenpflichtige Probezeit, in der zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden kann. Eine Beendigung zum Ende bzw. im Laufe der Probezeit wird stundengenau abgerechnet.
- 5. Neben dem Instrumentalunterricht besteht die Möglichkeit kostenpflichtige Ergänzungs- und Ensemblefächer zu belegen. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können Gruppen innerhalb des Schuljahres in anderer Form zum Monatsanfang neu zusammengestellt werden.
- 6. Die Unterrichtsentgelte richten sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung der Musikschule Rödermark. Dieses Entgelt ist ein Jahresentgelt, dem garantierte 36 Unterrichtsstunden im Schuljahr zugrunde liegen. Dem Schüler wird gestattet, das Jahresentgelt in gleichbleibenden monatlichen Raten, im Voraus, im Einzugsverfahren oder per Dauerauftrag bargeldlos zu zahlen.
Bitte beachten Sie: Das Entgelt erhöht sich ohne Ankündigung jährlich zum 1. November um 1 Prozent. Dies gilt auch für Punkt 15, die Vereinsumlage.
Sollte der Schüler wegen einer Monatsrate gemahnt werden müssen, entfällt die Möglichkeit der Ratenzahlung und das Jahresentgelt ist sofort zur Zahlung fällig. Bei unausweichlichen Veränderungen der Gruppenstärke ändern sich die Vertragsbedingungen. Findet sich kein adäquater Unterrichtspartner kann der Unterricht unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet bzw. in einen Einzelunterricht umgewandelt werden. Letzteres bedeutet aber ein erhöhtes Unterrichtsentgelt. Dies gilt auch für die Probezeit.