Die Musikschule Rödermark ist ein gemeinnütziger Verein und kein Erwerbsunternehmen. Sie dient der musikalischen Erziehung und Ausbildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Schulordnung sichert die äußeren Voraussetzungen eines ordnungsgemäßen Unterrichts.
- 1. Aufgabe der Musikschule ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie die evtl. Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Musikschule Rödermark ist nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen (VdM) ausgerichtet und unterrichtet nach den entsprechenden Lehrplänen.
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. November und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. Für die Grundlagenkurse (0 – 8-jährige Kinder) gelten andere festgelegte Zeiträume (s. unter 4.).
- 2. Die Lehrer richten sich, da die Musikschule überwiegend von Schulkindern frequentiert wird, nach der Ferien- und Feiertagsordnung der öffentlichen Schulen Rödermarks. Weiter ist der Rosenmontag sowie der Fastnachtsdienstag unterrichtsfrei.
- 3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch den gesetzlichen Vertreter auf dem Anmeldeformular der Musikschule Rödermark, die zugleich als Unterrichtsvertrag gilt. Die Anmeldung wird erst durch die Bestätigung der Musikschule rechtswirksam.
Die Aufnahme in die Musikschule Rödermark ist nur zum Schuljahresanfang möglich. Die Aufnahme außerhalb eines Schuljahres ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen seitens der Musikschule gegeben sind.
- 4. Die Abmeldung kann zum jeweiligen Schuljahresende (31. Oktober) erfolgen. Sie ist spätestens 2 Monate vorher schriftlich einzureichen. Eine außerterminliche Abmeldung ist unter bestimmten Bedingungen unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zum Monatsende möglich (außerordentliche Kündigung). In allen Fällen einer außerordentlichen Kündigung erfolgt eine stundengenaue Abrechnung der gegebenen Unterrichtsleistung, die eine Rück- bzw. Nachzahlung bewirken kann. Die Kurse der Musikalischen Früherziehung, der Karusselle und des O-Modells (2 bzw. 1 Jahr/e Dauer) laufen automatisch aus. Die Kündigungsfristen für 2-jährig anberaumte Kurse der Musikalischen Früherziehung, dem Musikkarussell oder anderen Kursen des Grundlagenbereichs richten sich nach dem speziellen Datum des offiziell bewerkstelligten Kursbeginns. Eine Abmeldung der Grundlagenkurse kann nach 12 Monaten des eigenen Kursbeginns erfolgen und muss bis spätestens 2 Monate vorher schriftlich eingereicht werden. Die ersten zwei Monate gelten in allen Fächern als kostenpflichtige Probezeit, in der zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden kann. Eine Beendigung zum Ende bzw. im Laufe der Probezeit wird stundengenau abgerechnet. Ein Eltern/Kind-Kurs läuft üblicherweise über 15 Unterrichtseinheiten (UE). Ein Kurs endet automatisch nach 15 UE. Die kostenpflichtige Probezeit beträgt die zwei ersten UE. Danach besteht keine Abmeldungsmöglichkeit mehr bis zum Ende des jeweiligen Kurses.
- 5. Neben dem Instrumentalunterricht besteht die Möglichkeit kostenpflichtige Ergänzungs- und Ensemblefächer zu belegen. Aus pädagogischen und organisatorischen Gründen können Gruppen innerhalb des Schuljahres in anderer Form zum Monatsanfang neu zusammengestellt werden.